Leider ist es mir nicht möglich eine Rechtsberatung anzubieten, da dies unter dem Berufsvorbehalt der Rechtsanwälte fällt.
Ich kann Ihnen daher nur ein Rechtsgutachten anbieten, das die Anwendbarkeit des Salzburger Landesrechts im Hinblick auf die Privatzimmervermietung zur gewerblichen Anwendbarkeit des Bundesrechts abgrenzt.
Mein Zugang: Ich studiere Rechtswissenschaften und befinde mich im 2. Studienabschnitt.